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21.03.2024, 16:20 Uhr | Christian Becker
Probebühnen Städtische Bühnen (F 2313 2024)

In einer Mail vom 17.01.2024 wird konstatiert, dass das Gebäude in der Schielestraße den Bedürfnissen des Theater- und Opernbetriebes angepasst worden sei. Für die drei Probebühnen, das Tonstudio, die Sozial- und Lagerräume habe die Stadt Millionen investiert. Das Gebäude sei vor dem Ende der Mietzeit der Stadt entweder zum Kauf oder zur Miete oder zum Tausch angeboten worden. Keine der Optionen sei angenommen worden. Die Stadt habe statt dessen eine Fläche in der Franziusstraße bezogen, die jedoch kleiner und nicht ausgebaut sei und somit keinen gleichwertigen Probebetrieb liefern könne


Ich frage den Magistrat:

Inwieweit kann der Magistrat diese Aussagen verifizieren oder falsifizieren?

Es antwortete StR’n Dr. Hartwig:


Sehr geehrter Stadtverordneter Becker,

es handelt sich um die Liegenschaft Schielestraße 39-41. Die Gebäude, ursprünglich als Filmstudio genutzt, wurden bereits 2009 von den Städtischen Bühnen für drei Probebühnen für das Schauspiel inkl. Sozial- und Nebenräumen angemietet und für diese Zwecke auch teilweise umgebaut. Der Mietvertrag läuft zum 30.04.2024 aus.

Im Hinblick auf Angebote des Eigentümers bezüglich des Verkaufs, weiterer Vermietung

oder Tausch des Grundstücks hatte die Stabsstelle Zukunft der Städtischen Bühnen in der Vergangenheit mehrfach Kontakt mit dem Eigentümer aufgenommen. Eine Einigung über einen angemessenen Kaufpreis für das Grundstück konnte nicht erzielt werden.

 

Später wurde die Liegenschaft den Städtischen Bühnen auch zur Weitervermietung angeboten, allerdings konnte keine Einigung in Bezug auf einen angemessenen Mietpreis erzielt werden. Da eine verlängerte Nutzung der Liegenschaft somit wirtschaftlich nicht sinnvoll war, haben sich die Städtischen Bühnen seinerzeit entschieden, einen teilweisen Ersatz für die Probebühnen in der Franziusstraße zu realisieren. Die hierfür erforderlichen Umbaumaßnahmen werden aktuell durchgeführt.

 

Darüber hinausgehende Optionen werden derzeit im Rahmen des von der Stadtverordneten-versammlung am 14. Dezember 2023 beschlossenen Magistratsvortrags M 192 (§ 4116) und dem damit beauftragten Konzept zu den Erfordernissen der Interimsbedarfe, der Klärung der dafür geeigneten Liegenschaften und der finanziellen Rahmenbedingungen erarbeitet.