Archiv
02.11.2023, 16:15 Uhr | Christian Becker
Verkehrssituation in der Gräfendeichstraße (F 2019 2023)

Am Ortstermin zur "Verbesserung der Verkehrssituation in der Gräfendeichstraße" am 03.05.2023 wurden zusammen mit einem Mitarbeiter des Amtes für Straßenbau und Erschließung und direkten Anwohnerinnen und Anwohnern die in der Anregung an den Magistrat vom 16.06.2023, OM 4112, ausgearbeiteten Vorschläge konsensual erörtert. In der Stellungnahme vom 02.10.2023 lehnt das Dezernat XII - Mobilität - nun ebendiese durch eine Mitarbeiterin des Straßenverkehrsamtes ab.


Daher frage ich den Magistrat:

Inwieweit entspricht dies einer koordinierten Zusammenarbeit innerhalb eines Dezernates und einer dem Ortsbeirat gegenüber wertschätzenden Vorgehensweise?

Es antwortete StR Siefert:

Der Ortstermin mit Anlieger:innen der Gräfendeichstraße zwischen der Wasserhofstraße und der Brunnenstraße sowie Vertreter:innen des Ortsbeirats am 30.05.2023 wurde vom Amt für Straßenbau und Erschließung wahrgenommen. Anlass des Termins waren die nach dem Empfinden der Anlieger:innen teils zu hohen Geschwindigkeiten von Kraftfahrzeugen in diesem rund 50 Meter langen Straßenabschnitt. Der Abschnitt ist als "Verkehrsberuhigter Bereich" ausgewiesen und dementsprechend niveaugleich ausgebaut. Die Gräfendeichstraße ist in diesem Abschnitt nur 5-6 Meter breit und wird zudem direkt durch massive Mauerwerke der Vorgärten und direkt an die Straße anschließende Häuserwände eingeengt.

Das Amt für Straßenbau und Erschließung hat daher bereits vor Ort erläutert, dass aus dem Bestand kein Handlungsbedarf hinsichtich einer Umgestaltung herleitbar ist.

Im Ergebnis der Diskussion sollten die Optionen, den Querschnitt unmittelbar westlich der Brunnenstraße durch einen legalen Stellplatz einzuengen und gegebenenfalls eine Fahrbahnschwelle im Bereich der Grundstückszufahrt zwischen den Hausnummern 4 und 6 anzubringen, geprüft werden.

Diese Prüfung hat jedoch ergeben, dass eine weitere Einengung der Straße in diesem Abschnitt keine Verbesserung der Sicherheitslage herbeiführt. Ein Ausweichen von spielenden Kindern oder Personen auf Grund der Garten und Häuserwände wäre nicht möglich, da bekanntlich keine Gehwege vorhanden sind.

Darüber hinaus wird der Sinn und Zweck eines Verkehrsberuhigten Bereiches konterkariert, mehr Aufenthaltsflächen für Zufußgehende und spielende Kinder zu schaffen.

Der Magistrat bedauert, dass der Eindruck entstanden ist, die Anlegung von Parkständen sei hier ein geeignetes Mittel, die Sicherheit zu erhöhen.