Auf die Frage vom 20.02.2020, F 2429, was dagegen spricht, „in der Balduinstraße zwischen der Offenbacher Landstraße und der Georg-Treser-Straße das Parken halb auf dem Gehweg auf der westlichen Seite unter der Berücksichtigung einer Mindestgehwegbreite von 1,50 Meter und der Beibehaltung des Zweirichtungsverkehrs einzurichten“ wurde geantwortet, dass „die nunmehr geforderte halbseitige Parkordnung nur auf der westlichen Seite der Balduinstraße (zwischen Offenbacher Ldstr. und Georg-Treser-Straße) […] möglich ist und […] daher angeordnet wird. Bis heute ist dies nicht geschehen.
Daher frage ich den Magistrat:
Wann ist mit der Anordnung der halbseitigen Parkordnung nur auf der westlichen Seite der Balduinstraße (zwischen Offenbacher Ldstr. und Georg-Treser-Straße) zu rechnen?
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