Christian Becker
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Neuigkeiten
03.12.2020, 09:28 Uhr | Christian Becker
IGS Süd (F 3028 2020)

Am 23.10.2020 fand die Preisrichtervorbesprechung für die Neubeplanung des Geländes der IGS Süd statt. Im Nachhinein wurde mitgeteilt, dass das Denkmalamt der Stadt Frankfurt am Main zusammen mit dem Landesdenkmalamt prüft, ob es sich bei der Holbeinschule um ein Kulturdenkmal handelt. Die Termine des Kolloquiums und die Preisgerichtssitzung wurden daraufhin abgesagt.

Daher frage ich den Magistrat:

Wann ist mit einer Entscheidung bezüglich der Einstufung der Holbeinschule als Kulturdenkmal und damit einem Fortgang des Projektes zu rechnen.

Christian Becker
 Das Amt für Bau und Immobilien wurde im Mai 2019 mit der Auslobung eines Architektenwettbewerbes für die IGS Süd beauftragt.

Erst nach Start des Wettbewerbsverfahrens am 23.10.2020 wurde bekannt, dass der Standort Holbeinschule dem Landesamt für Denkmalpflege Hessen zur Überprüfung angezeigt wurde. Zwischenzeitlich wurde das Wettbewerbsverfahren angehalten und die Aufklärung des Sachverhaltes durch das Amt für Bau und Immobilien aufgenommen.

Ob das beschlossene Raumprogramm für die IGS Süd unter der Maßgabe des Denkmalschutzes umsetzbar ist, wird aktuell durch eine weitere Massenstudie ermittelt.

Gemäß § 5 (2) des Hessischen Denkmalschutzgesetzes (HDSchG) hat das Landesamt für Denkmalpflege Hessen den gesetzlichen Auftrag, Kulturdenkmale systematisch zu erfassen und in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen aufzunehmen.

Nach der Besichtigung der Holbeinschule und des zugehörigen Direktorenhauses am vergangenen Donnerstag (3. Dez. 2020) durch einen Vertreter des Landesamtes für Denkmalpflege Hessen sowie einer nachfolgenden Besprechung innerhalb der Fachdisziplin Inventarisation des Landesamts für Denkmalpflege liegt nun folgende Einschätzung vor:

Die Holbeinschule mit Direktorenwohnhaus und Verbindungsbau erfüllen die Kriterien eines Kulturdenkmals nach § 2 Abs. 1 HDSchG aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen. Die Aufnahme in das Denkmalverzeichnis ist daher vorzunehmen.

Das Landesamt für Denkmalpflege wird sich nun um eine kurzfristige Erstellung einer Denkmalbegründung bemühen und der Stadt Frankfurt am Main selbige noch im Dezember bzw. Januar zur Benehmensherstellung übersenden.